28.09.2006, 08:48
Zitat:In den seltensten Fällen legen z.B. Antragsteller für Gebietsreservierungen, Karteneintragungen oder Gebietsveränderungen eine persönliche Vertretungsberechtigung für diese Anträge vor. Selbst in dem Gebietsänderungsverfahren Hansastan/Moncao wird der Antrag von Herrn Pharaoh gestellt, ohne dass seinerseits eine Vertretungsberechtigung vorgelegt oder vom Direktorium eine solche gefordert wird.
Ich bin seit der Eintragung Hansastans auf die BIK-Karte Delegierter für das BIK-/OIK. Ich bin dafür für außenpolitische Belnge kein Gesprächspartner, dazu habe ich keine Befugnis (außer ratelonisch-hansastanische Fragen, dort bin ich Botschafter).
Der gemeinsame Antrag wurde von moncaotischen OIK-Delegierten Dr. Thasco von Jäger bestätigt, insofern sehe ich da keine Probleme in Sachen Legitimation.

