28.09.2006, 10:30
Zitat:Original von Pharaoh
...Der gemeinsame Antrag wurde von moncaotischen OIK-Delegierten Dr. Thasco von Jäger bestätigt, insofern sehe ich da keine Probleme in Sachen Legitimation.
Ich habe auch keine Probleme mit der Legitimation Ihrer und der Person von Herrn von Jäger, als Delegierte Ihrer Länder im Beirat. Das liegt mir wirklich fern. Einer Mitwirkung Ihrerseits bei Entscheidungen des Beirats auf der Grundlage der Geschäftsordnung steht daher selbstverständlich absolut nichts im Wege.
Was ich ansprechen wollte ist die Tatsache, dass in Kartenantragsverfahren nach dem Kartenregelwerk in diesem Regelwerk keine Legitimation des Antragstellers gefordert ist und die übliche Praxis zeigt auch, dass die OIK bisher fast immer auf diese Legitimation verzichtet hat (die einfache Benennung eines Ansprechpartners nach § 3 Punkt 3. des Kartenregelwerks entspricht keineswegs einer allgemein anerkannten Legitimation für rechtlich wirksame und bindende Handlungen und Erklärungen im Namen eines Staats).
Bei Infragestellung der Bevollmächtigung eines Antragstellers in einem Kartenverfahren wurden stets vom Direktorium die entsprechenden Informationen bei dem vertretenen Staat eingeholt. Und einer solchen Verfahrensweise seitens des Direktoriums steht, so es immer noch Zweifel an meiner Vertretungsberechtigung für San Bernardo geben sollte, absolut nichts im Weg.
Aber vielleicht ist das Direktorium, welches bisher dem Anschein nach kein Problem bei der Vertretung San Bernardos sieht, nun wirklich schon mit der inhaltlichen Prüfung des Vetos beschäftigt und hält sich nicht mehr mit dem doch sehr konstruiert wirkenden Versuch, mir die Vertretungsberechtigung abzusprechen auf. Zu wünschen wäre es im Sinne einer zügigen Bearbeitung des Kartenantrags auf alle Fälle.

