28.09.2006, 10:52
Zitat:Original von Attila Saxburger
3. Es ist falsch, wenn Sie behaupten, ich hätte keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungbefugnis für San Bernardo.
Auf der Grundlage des Staatsvertrags zwischen der Turanischen Föderation und San Bernardo, welcher der OIK vorliegt, wurde ich zum Föderationskommissar für San Bernardo berufen. Dieser Amtsträger übernimmt grundsätzlich die Koordinierung der außenpolitischen Arbeit zwischen San Bernardo und Turanien sowie die völkerrechtliche Vertretung San Bernardos. Und bevor hier begonnen wird, in diesen Vertrag etwas hinein zu interpretieren oder einzelne Bestimmungen so oder so auszulegen möchte ich darauf hinweisen, dass sich dieser Vertrag der Diskussion durch Dritte entzieht, da er und seine Umsetzung ausschließlich Sache der beiden Vertragspartner ist.
Sehen Sie, und genau das funktioniert nicht. Solange der Vertrag nur Rechte und Pflichten zwischen San Bernardo und Turanien berührt, ist er allein Ihre Sache. Sowie Sie - wie hier - Rechte aus dem Vertrag gegenüber Dritten geltend machen wollen, müssen diese Dritten sich auch ein eigenes Bild davon machen dürfen, was da eigentlich drin steht.
Nach dem Vertrag obliegt dem Kommissar die Koordination der völkerrechtlichen Vertretung im Innenverhältnis zwischen Turanien und San Bernardo, nicht aber die völkerrechtliche Vertretung an sich.
Überhaupt ist die Konstruktion, die Sie da im Kopf haben, unmöglich. Ein Staat kann einen anderen Staat völkerrechtlich vertreten. Dann sind diejenigen Personen, die den Vertreterstaat völkerrechtlich vertreten, auch befugt, den vertretenen Staat zu vertreten.
Was Sie da machen wollen, würde man im zivilen Arbeitsrecht als Leiharbeit bezeichnen: Turanien leiht San Bernardo sozusagen einen Außenminister aus. Das aber funktioniert so nicht, denn wer nicht zur völkerrechtlichen Vertretung Turaniens befugt ist, der kann auch nicht die völkerrechtliche Vertretung San Bernardos aus der Vertretung dieses Landes durch Turanien ableiten.
Oder, etwas kürzer gefasst: Wenn Turanien San Bernardo völkerrechtlich vertritt, dann können diejenigen also mittelbar San Bernardo vertreten, die dazu völkerrechtlich befugt sind - und wer dazu nicht befugt ist, kann auch San Bernardo nicht vertreten.
Man braucht natürlich immer eine geschlossene Kette von Vertretungsberechtigungen. Diese fängt bei San Bernardo an und müsste über Turanien bis zu Ihnen führen. Das aber tut sie nicht, denn für Turanien sind Sie völkerrechtlich nicht vertretungsbefugt.
Es ist daher durchaus nicht so, dass ich mir die Sachen so zurechtlege, wie sie mir passen. Dafür habe ich auch gar kein Motiv. Tropicali hat der Veränderung zwar zugestimmt, weil Hansastan sich darum frühzeitig bemüht und ein Kompromiss gefunden werden konnte - besonders glücklich bin ich aber (aus den gleichen Gründen, auf die Sie das Veto gestützt haben) damit nicht.
Es ist vielmehr so, dass Sie die bereits erwähnte Rosinenpickerei betreiben und sich irgendwelche gerade passenden Vertretungsregelungen aus irgendwelchen Verträgen konstruieren, die sie auch noch der Beurteilung derjenigen, denen gegenüber Sie Rechte aus den Verträgen geltend machen wollen, entziehen wollen.
So geht's nicht.

