28.09.2006, 13:54
Zitat:Original von Attila Saxburger
Zitat:Original von Abdonez
... denn für Turanien sind Sie völkerrechtlich nicht vertretungsbefugt.
Ganz kurze Frage:
Auf der Grundlage welcher Informationen stellen Sie diese Behauptung in den Raum?
Also mal ganz grundsätzlich: Nachweispflichtig ist derjenige, der eine Vertretungsbefugnis für sich beansprucht und nicht derjenige, der sie bezweifelt.
Sie haben eine Legitimation als OIK-Delegierter vorgelegt und gesagt, die seien Föderationskomissar für San Bernardo, was ich gern glauben will.
Aus beidem ergibt sich jedoch keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien (dass die spezielle Delegation zur OIK nicht weiterhilft, darüber waren wir uns ja bereits einig).
Die Frage lautet also nicht, welche Informationen ich habe. Ich habe die Informationen, die Sie mir geben.
Die Frage lautet, welche Information Sie uns geben und nachweisen können, aus der sich Ihre allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien ergibt?
Dies alles wie früher gesagt, unter der Prämisse, dass Vetos überhaupt von Nichtdelegierten eingelegt werden können, was ich nach wie vor bezweifle; bei dieser Frage kann man allerdings geteilter Meinung sein und sie lässt sich nicht letztgültig lösen.

