28.09.2006, 13:59
Zitat:Original von JoSchu
Das ist falsch. Bei der Löschung eines Staates wurde es zum Beispiel immer so gehandhabt, dass jeder Bürger des Staates ein Veto gegen die Löschung einlegen konnte. Und auch da wird im Regelwerk allgemein vom "betroffenen Staat[es]" gesprochen.
Das muss wohl vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Ein löschungswürdiger Staat hat ja in der Regel keine wirklich funktionierende Regierung oder so. Anders liegt es, wenn eine solche existiert. Hätte irgendein einfacher Bürger Astors Veto gegen die von der astorischen Regierung selbst beantragte Löschung eingelegt, wäre das Veto sicherlich unbeachtlich gewesen.
Im übrigen besteht zwischen einem Veto gegen die eigene Löschung und einem Veto gegen die Maßnahme eines anderen Staates ein erheblicher Unterschied. Die Interessenlage ist doch eine völlig andere.

