28.09.2006, 18:56
Zitat:Original von AbdonezHier auch noch mal eine kurze Frage: Von wem eigentlich?
Genau darum geht es ja - Ihre Vertretungsbefugnis wird bezweifelt....
Zitat:Original von Abdonez
Wie gesagt: Sie müssen sich da entscheiden. Entweder Sie argumentieren mit dem Delegiertenstatus. Dass Delegierte verbindliche Erklärungen auch außerhalb des Beirats abgeben können, ist unzweifelhaft richtig. Aber eben auch nur für den Staat, für den sie delegiert und angemeldet sind.
Oder Sie argumentieren mit einer Vertretungsbefugnis, die auch bei Nichtdelegierten bestehen kann. Eine solche Vertretungsbefugnis, die - so Ihre Argumentation - gerade auch ohne Delegation bestehen kann, kann aber logischerweise nicht aus einer Delegation erwachsen, sondern muss eine andere Grundlage haben. Die sehe ich weit und breit nicht...
Das wird natürlich jetzt eine hochinteressante Argumentationskette. Eine Vertretungsbefugnis erwächst "logischerweise" nicht aus dem Delegiertenstatus, sondern muss eine andere Grundlage haben? Na mit welchen Befugnissen haben dann die Herren Pharaoh und von Jäger überhaupt das Recht, den betreffenden Kartenantrag zu stellen? Eigentlich zieht doch niemand (und auch ich nicht, aber vielleicht Herr Abdonez) die Vertretungsbefugnis der beiden Herren auf der Grundlage Ihres Delegiertenstatusses in Frage.
Aber vielleicht, weil es nun schon genug Detaildiskussionen gab, noch mal klar mein Standpunkt:
1. Anträge jeglicher Art in Kartenverfahren kann jeder nach dem Kartenregelwerk dazu berechtigte Staat stellen. Von wem er sich dabei vertreten lässt, ist ausschließlich seine Sache.
2. In Ermangelung konkreter Vorschriften im Kartenregelwerk dazu, wurden und werden bisher in Kartenantragsverfahren Erklärungen der Antragsteller über ihre Vertretungsbefugnis vom Direktorium anerkannt und nur in berechtigten Zweifelsfällen hinterfragt und im betreffenden Staat überprüft.
3. Der Status eines Delegierten wurde und wird (obwohl auch nicht in der Geschäftsordnung geregelt) bisher von einer Anmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Legitimation abhängig gemacht. Mit der erfolgreichen Anmeldung hat der Staat durch seinen Delegierten Sitz und Stimme im Beirat.
4. Die für Kartenantragsverfahren zwar nicht geregelte, aber erwartete Vertretungsbefugnis kann und wird bei ordnungsgemäß angemeldeten Delegierten von vornherein allgemein als gegeben akzeptiert.
5. Für die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Antragsformen bei Kartenantragsverfahren (also z.B. Reservierungsanträge, Eintragungsanträge, Vetos gegen Kartenanträge oder Vetos gegen Löschungsanträge) in Bezug auf die Vertretungsbefugnis des Antragstellers gibt es mangels Regelungen absolut keine Grundlage.

