28.09.2006, 22:49
Zitat:Original von Abdonez
...Sie sind angemeldeter Delegierter für Turanien. Das Veto hat San Bernardo eingelegt.
Na, klingelt's?
Na aber selbstverständlich klingelt es. Ich bin also in Ihren Augen ausschließlich vertretungsberechtigt für Turanien. Na um so besser, jedenfalls für diese Argumentation von Ihnen hier:
Zitat:Original von Abdonez
...Überhaupt ist die Konstruktion, die Sie da im Kopf haben, unmöglich. Ein Staat kann einen anderen Staat völkerrechtlich vertreten. Dann sind diejenigen Personen, die den Vertreterstaat völkerrechtlich vertreten, auch befugt, den vertretenen Staat zu vertreten.
Was Sie da machen wollen, würde man im zivilen Arbeitsrecht als Leiharbeit bezeichnen: Turanien leiht San Bernardo sozusagen einen Außenminister aus. Das aber funktioniert so nicht, denn wer nicht zur völkerrechtlichen Vertretung Turaniens befugt ist, der kann auch nicht die völkerrechtliche Vertretung San Bernardos aus der Vertretung dieses Landes durch Turanien ableiten.
Oder, etwas kürzer gefasst: Wenn Turanien San Bernardo völkerrechtlich vertritt, dann können diejenigen also mittelbar San Bernardo vertreten, die dazu völkerrechtlich befugt sind - und wer dazu nicht befugt ist, kann auch San Bernardo nicht vertreten.
Man braucht natürlich immer eine geschlossene Kette von Vertretungsberechtigungen. Diese fängt bei San Bernardo an und müsste über Turanien bis zu Ihnen führen. Das aber tut sie nicht, denn für Turanien sind Sie völkerrechtlich nicht vertretungsbefugt....
Was ist denn nun nach Ihrer Ansicht mit der "geschlossenen Kette von Vertretungsberechtigungen"? Welches Glied fehlt Ihnen denn? Fehlt es an der Vertretungsbeugnis Turaniens für San Bernardo oder sind ordnungsgemäß angemeldet und legitimierte Delegierte nun doch keine Vertretungsberechtigten?

