29.09.2006, 07:00
Zitat:Original von AbdonezDass es zwei unterschiedliche Befugnismöglichkeiten geben soll, die sich auch noch gegenseitig ausschließen (oder vorerst einmal nicht ergänzen können) ist zwar ein interessanter, in meinen Augen deswegen trotzdem falscher Gedankenansatz.
...Nehmen wir an, es gibt zwei denkbare Befugnismöglichkeiten für die Einlegung eines Vetos:
1. Die Delegation für den Vetostaat
2. Die allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für den Vetostaat.
Zitat:Original von Abdonez
...c) Sie haben keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien, ...
Diese Behauptung stellen Sie nun zum wiederholten Male auf und gaben bisher leider noch keine Gründe für diesen Fakt an. Aber das ist nun auch schon egal.
Um mich nicht wiederholen zu müssen und da aus der Diskussion keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, werde ich hier zu meiner Befugnis, für San Bernardo ein wirksames Veto einlegen zu können, mit Ihnen Herr Abdonez nicht weiter diskutieren. Meine Ansicht dazu habe ich (und so hoffe ich auch verständlich für alle anderen) in den 5 Punkten 8 Beiträge weiter oben dargelegt. Wenn Herr Abdonez da anderer Meinung sein sollte, bleibt ihm diese Meinung unbenommen. Maßgeblich für diesen Fall ist und bleibt vorerst das Direktorium, welches sich aus den umfangreichen Darlegungen beider Seiten selbst eine Meinung bilden muss und sicher schon gebildet hat.

