29.09.2006, 19:09
Zitat:Original von Fips von Fipsenstein
Sie sollten mal die Lauscher aufspannen Herr Abdonez!
Er hat bereits mehrfach auf so etwas hingewiesen.
Ich bin kein Jurist - aber wäre es nicht möglich, das durch den Vertrag zwischen Turanien und San Bernado auch das Vetorecht an Turanien übertragen wurde?
Ich habe meine Lauscher aufgespannt und ich bin auch Bestandteil der Alphabetisierungsquote von 92% auf Tropicali.
Und nein, das Vetorecht kann nicht übertragen werden. Eine Übertragung des Rechts ist nicht zulässig. Eine Übertragung würde bedeuten, dass Turanien das Vetorecht als eigenes Recht wahrnehmen könnte.
Was aber bestimmt möglich ist: Turanien kann SB vertreten. Das ist etwas gänzlich anderes, weil Turanien dann das Veto in fremdem Namen einlegt.
Señor Saxburger hat darauf hingewiesen, dass er OIK-Delegierter für Turanien ist. Das gibt ihm aber doch noch längst keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis. Oder ist es in Turanien üblich, dass ein OIK-Delegierter auch z.B. ein völkerrechtlich verbindliches Handelsabkommen für Turanien und/oder San Bernardo mit Tropicali schließen könnte? Sicherlich nicht.
Ansonsten: Siehe oben.

