30.09.2006, 19:01
Zitat:Original von Abdonez
...Was aber bestimmt möglich ist: Turanien kann SB vertreten. Das ist etwas gänzlich anderes, weil Turanien dann das Veto in fremdem Namen einlegt.
Señor Saxburger hat darauf hingewiesen, dass er OIK-Delegierter für Turanien ist. Das gibt ihm aber doch noch längst keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis...
In Ordnung, wenn nach Ihrer Ansicht Turanien San Bernardo wirksam vertreten kann, sich aus meinem Delegiertenstatus Turaniens aber kein Vertretungsrecht für Turanien für Anträge in Kartenantragsverfahren (ich will ja nun wirklich kein Handelsabkommen mit Tropicali abshließen) ergibt, haben die Herren Pharaoh und von Tasco diese Vertretungsrechte für Hansastan und Moncao in Kartenantragsverfahren ebensowenig. Also: Antrag auf Gebietsveränderung mangels Vertretungsbefugnis der Antragssteller unzulässig und Veto-Einlegung überflüssig. So muss man Ihre Schlussfolgerungen dann leider interpretieren.

