09.10.2006, 18:30
Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Meine Ausdrucksweise lassen Sie besser mal meine Sorge sein. Und verplappert habe ich mich mitnichten. Ein Veto, welches durch den turanischen Delegierten in Wahrnehmung der völkerrechtlichen Vertretung San Bernardos eingelegt wurde, sollte doch durchaus als turanisches Veto bezeichnet werden können, ohne dass die üblichen Verdächtigen gleich wieder nervöse Zuckungen bekommen.
Aus der GO geht es doch ganz klar hervor:
"1. Alle auf der Karte vertretenden Staaten und Staaten mit internationaler Vorwahl haben das recht, einen stimmberechtigten Vertreter in den OIK-Beirat zu entsenden."
San Bernardo ist ein Staat und hat keinen Vertreter entsandt, denn es hat sich niemand als Vertreter San Bernardos angemeldet. Herr Saxburger ist Vertreter Turaniens, ja, dafür ist er auch angemeldet, aber nicht für San Bernardo, da es eigenständig ist und somit einen eigenen Vertreter besitzen darf.
Also, entweder ist San Bernardo selbständig, dann hat es einen eigenen Vertreter zu entsenden, auch personell gekoppelt, aber defintiv auf noch extra anzumelden, oder es ist Teil Turaniens, dann darf turanien ein Veto einlegen. Da Turanien jedoch betont, S.B. sei souverän, dann ist die Sache doch logisch.

