09.10.2006, 21:47
Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Ich verstehe ja, dass Sie das Veto gerne für ungültig erklärt hätten, aber aus turanischer und bernardischer Sicht ist die Vorgehensweise völlig korrekt gewesen. Der Estado hat ja eben gerade darauf verzichtet, einen eigenen Delegierten zu entsenden, da der turanische Delegierte gemäß Staatsvertrag den Estado mitvertritt.
Herzlichen Dank für diese Klarstellung. Und das meine ich ganz ernst, denn Señor Saxburger hat mir ja nicht sagen können, ob er sich auf ein Delegationsrecht oder auf eine allgemeine und von der Delegation völlig unabhängige völkerrechtliche Befugnis stützen will.
Ich werde mir sicher nicht anmaßen, mich in Vertragsverhältnisse zwischen Turanien und San Bernardo einzumischen oder diese Verträge auszulegen. Wenn die Staaten sagen, dass der Vertrag auch für die OIK-Delegation Vertretungsbefugnis verleiht, dann ist das zu so akzeptieren, zumal das nun keine Behauptung ist, die fernab dessen liegt, was im Vertrag wörtlich drinsteht.
Ich will daher gerne annehmen, dass der turanische Delegierte auch als Delegierter von San Bernardo auftreten kann.
Allerdings eben erst, wenn er sich für San Bernardo angemeldet hat.

