11.10.2006, 19:51
Rechtsbeugung kann es schon deshalb nicht sein, weil ich kein Richter sondern bloßer Verwaltungsbeamter bin. 
Auch erkläre ich keine völkerrechtlichen Verträge für ungültig oder irrelevant. Nichts läge mir ferner.
Wie ich in der Begründung geschrieben habe, kann laut Regelwerk jeder Staat nur durch einen eigenen Delegierten vertreten werden. Daran bin ich laut Präambel aller Regelwerke zwingend gebunden.
Es steht jedem Land A frei sich durch ein anderes Land B vertreten zu lassen - nur muss der Vertreter aus B sich dann hier für dieses Land A melden und legitimieren. Dies ist erstens im Regelwerk so vorgeschrieben und zweitens bietet es Rechtssicherheit und vereinfacht die Arbeit der OIK. Wenn mehrere Personen für verschiedene Staaten Delegierte sind ohne dass sie als solche registriert sind, dann ist es für die OIK ein unglaublicher Aufwand das alles nachzuhalten und führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit.

Auch erkläre ich keine völkerrechtlichen Verträge für ungültig oder irrelevant. Nichts läge mir ferner.
Wie ich in der Begründung geschrieben habe, kann laut Regelwerk jeder Staat nur durch einen eigenen Delegierten vertreten werden. Daran bin ich laut Präambel aller Regelwerke zwingend gebunden.
Es steht jedem Land A frei sich durch ein anderes Land B vertreten zu lassen - nur muss der Vertreter aus B sich dann hier für dieses Land A melden und legitimieren. Dies ist erstens im Regelwerk so vorgeschrieben und zweitens bietet es Rechtssicherheit und vereinfacht die Arbeit der OIK. Wenn mehrere Personen für verschiedene Staaten Delegierte sind ohne dass sie als solche registriert sind, dann ist es für die OIK ein unglaublicher Aufwand das alles nachzuhalten und führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit.

