12.10.2006, 08:02
Ich verstehe schon, dass es ärgerlich ist, wenn ein eigentlich erfolgversprechender Antrag wegen eines Verfahrensfehlers nicht erfolgreich ist. Aber wenn wir das nicht in Kauf nehmen, dann müssen wir auch gar kein Verfahren machen sondern können gleich bei jedem Abstimmen lassen.
Das mit den Stimmrechten wäre natürlich logisch - hier sollte man in die Satzung einfügen, dass eine Person höchstens zwei Stimmrechte vertreten darf.
Das mit den Stimmrechten wäre natürlich logisch - hier sollte man in die Satzung einfügen, dass eine Person höchstens zwei Stimmrechte vertreten darf.

