12.10.2006, 14:36
Auch wenn ich die Haltung des Direktoriums nicht nachvollziehen kann und als direkte Einmischung in innere Angelegenheiten Turaniens und San Bernardos werten muss, darf ich an dieser Stelle anmerken, dass aufgrund des Rückwirkungsverbots das eingelegte Veto dennoch wirksam sein muss bzw. einem zu benennenden Delegierten San Bernardos die Möglichkeit gegeben werden muss, ein erneutes, diesmal gültiges Veto einzulegen.

