12.10.2006, 18:16
Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Auch wenn ich die Haltung des Direktoriums nicht nachvollziehen kann und als direkte Einmischung in innere Angelegenheiten Turaniens und San Bernardos werten muss, darf ich an dieser Stelle anmerken, dass aufgrund des Rückwirkungsverbots das eingelegte Veto dennoch wirksam sein muss bzw. einem zu benennenden Delegierten San Bernardos die Möglichkeit gegeben werden muss, ein erneutes, diesmal gültiges Veto einzulegen.
Welches Rückwirkungsverbot und was soll hier überhaupt zurückwirken?
Und wo liegt die Einmischung in turanische Angelegenheiten? Haben Sie die Entscheidung überhaupt gelesen? Da steht kein Wort darüber drin, ob der Vertrag mit SB Turanien dazu ermächtigt, einen Delegierten für SB anzumelden - es steht allein drin, dass Turanien dies nicht getan hat.

