13.10.2006, 12:25
Es kann auch jemand anderes das Veto einlegen, doch sollte dieser dennoch durch eine allgemeine Vertretungsbefugnis legitimiert sein, z. B. Außenminister, Ministerpräsident, Staatsoberhaupt (wer halt zuständig ist).
Nur solange ein funktionierendes Staatswesen besteht, kann nicht irgendein Bürger oder gar ein Nichtbürger ein Veto einlegen.
All das steht nicht in den Regeln und wenn sie das deshalb nicht anerkennen wollen, werde ich in Zukunft immer für Freiland ein Veto einlegen, egal ob es dem Freiländischen Delegierten oder der Freiländischen Regierung in den Kram paßt
Nur solange ein funktionierendes Staatswesen besteht, kann nicht irgendein Bürger oder gar ein Nichtbürger ein Veto einlegen.
All das steht nicht in den Regeln und wenn sie das deshalb nicht anerkennen wollen, werde ich in Zukunft immer für Freiland ein Veto einlegen, egal ob es dem Freiländischen Delegierten oder der Freiländischen Regierung in den Kram paßt

