21.10.2006, 12:08
Señor, Sie müssten die Entsperrung des Planquadrats L-14 im Beirat beantragen. Außerdem müssten Kling, Aquatropolis und Schwarzenfels über ihre Vetorechte informiert werden.
Edit: Nach den Kartenregeln ist jeder Staat vetoberechtigt, der an das Planquadrat des Antragstellers grenzt. Bei strenger Auslegung würde das bedeuten, dass jeder Staat, der an eines der dreibürgischen Teilgebiete grenzt (also auch an Neu-Friedrichsruh, Haxagon oder Ihr Kernland), vetoberechtigt ist.
Ob das Sinn und Zweck der Sache ist, kann man durchaus bezweifeln. Ich möchte Sie gleichwohl bitten, sicherheitshalber alle diese Staaten zu informieren. Falls dann ein Veto aus einem Staat kommt, der nicht an Ostland, sondern an ein anderes Teilgebiet grenzt, würde das Direktorium über die Gültigkeit des Vetos gesondert beraten und entscheiden.
Zumal, selbst wenn das Vetorecht formell besteht, ich mir kaum eine stichhaltige Begründung für ein Veto vorstellen kann, das von einem Staat fernab von Ostland kommt.
Edit: Nach den Kartenregeln ist jeder Staat vetoberechtigt, der an das Planquadrat des Antragstellers grenzt. Bei strenger Auslegung würde das bedeuten, dass jeder Staat, der an eines der dreibürgischen Teilgebiete grenzt (also auch an Neu-Friedrichsruh, Haxagon oder Ihr Kernland), vetoberechtigt ist.
Ob das Sinn und Zweck der Sache ist, kann man durchaus bezweifeln. Ich möchte Sie gleichwohl bitten, sicherheitshalber alle diese Staaten zu informieren. Falls dann ein Veto aus einem Staat kommt, der nicht an Ostland, sondern an ein anderes Teilgebiet grenzt, würde das Direktorium über die Gültigkeit des Vetos gesondert beraten und entscheiden.
Zumal, selbst wenn das Vetorecht formell besteht, ich mir kaum eine stichhaltige Begründung für ein Veto vorstellen kann, das von einem Staat fernab von Ostland kommt.

