23.10.2006, 15:20
Es soll also jetzt durch eine Gebietsveränderung etwas erreicht werden, was damals bei der Eintragung abgelehnt wurde?
Man hat schon damals gewußt, daß man an der Eintragung nicht festhalten, sondern diese bei erstbester Gelegenheit ändern will?
Und man hofft dabei auf das neue Personal in der OIK?
Dieses Vorgehen erscheint mir doch schon vom moralischen Gesichtspunkt her, äußerst zweifelhaft zu sein.
Zumal man es ja bisher wiederholt so gehandhabt hat, daß man wegen des "geistigen Eigentums" bei Austragungen auch die Form verändert hat und eine solche Formveränderung von Ratelon ausdrücklich gewünscht wurde. Würde man dem Antrag stattgeben, würde man diese Praxis in Frage stellen.
Wobei ich anmerken möchte, daß ich dieses "geistige Eigentum auf eine Landform" für ziemlichen Schwachsinn halte.
Da Dreibürgen jetzt die alte Ratelonische Inselform wieder eintragen lassen möchte, warte ich eigentlich auf dem Plagiatismusvorwurf aus Neuenkirchen an Dreibürgen. Herr zu Grimmberg, was ist los?
Man hat schon damals gewußt, daß man an der Eintragung nicht festhalten, sondern diese bei erstbester Gelegenheit ändern will?
Und man hofft dabei auf das neue Personal in der OIK?
Dieses Vorgehen erscheint mir doch schon vom moralischen Gesichtspunkt her, äußerst zweifelhaft zu sein.
Zumal man es ja bisher wiederholt so gehandhabt hat, daß man wegen des "geistigen Eigentums" bei Austragungen auch die Form verändert hat und eine solche Formveränderung von Ratelon ausdrücklich gewünscht wurde. Würde man dem Antrag stattgeben, würde man diese Praxis in Frage stellen.
Wobei ich anmerken möchte, daß ich dieses "geistige Eigentum auf eine Landform" für ziemlichen Schwachsinn halte.
Da Dreibürgen jetzt die alte Ratelonische Inselform wieder eintragen lassen möchte, warte ich eigentlich auf dem Plagiatismusvorwurf aus Neuenkirchen an Dreibürgen. Herr zu Grimmberg, was ist los?

