24.10.2006, 09:34
*simoff*
Ein verwertbares Urheberrecht an einzelnen Teilen der Karte existiert einfach nicht. Dafür ist die Schöpfungshöhe viel zu gering. Im übrigen geht meiner Ansicht nach die Küstenlinie bei der Eintragung als Teil der Karte in den gemeinschaftlichen Besitz der OIK über. *simon*
Ein verwertbares Urheberrecht an einzelnen Teilen der Karte existiert einfach nicht. Dafür ist die Schöpfungshöhe viel zu gering. Im übrigen geht meiner Ansicht nach die Küstenlinie bei der Eintragung als Teil der Karte in den gemeinschaftlichen Besitz der OIK über. *simon*

