24.10.2006, 20:26
Beschluss des Direktoriums:
Die Anträge zu 1. und zu 3. sind zulässig und ihnen wird stattgegeben. Die Vetofrist für anliegende Staaten endet am 31.10.2006 um 20:30 Uhr.
Die Anträge zu 2., zu 4. und zu 5. werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Gewässer haben keine internationale Bedeutung. Grundsätzlich können nur Meeresnamen mit internationaler Bedeutung eingetragen werden, nicht auch Namen von Buchten etc., das würde die Karte überfrachten. Es steht den Staaten natürlich frei, diese Namen zu verwenden, nur hier eingetragen werden sie nicht.
Die Anträge zu 1. und zu 3. sind zulässig und ihnen wird stattgegeben. Die Vetofrist für anliegende Staaten endet am 31.10.2006 um 20:30 Uhr.
Die Anträge zu 2., zu 4. und zu 5. werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Gewässer haben keine internationale Bedeutung. Grundsätzlich können nur Meeresnamen mit internationaler Bedeutung eingetragen werden, nicht auch Namen von Buchten etc., das würde die Karte überfrachten. Es steht den Staaten natürlich frei, diese Namen zu verwenden, nur hier eingetragen werden sie nicht.

