26.10.2006, 12:50
Zitat:Original von Faantir Gried
Ich warte immer noch darauf, dass man mir einen STICHHALTIGEN Vetogrund vorlegt.
Hirtes Geschichtsstunde hat doch durchaus was zu Tage gefördert. Früher waren die Vetogründe vielleicht zu eng, dafür aber genauer gefasst:
Zitat:3. Zulässige Begründungen für ein Veto sind: - unkreative und somit wenig realistische Formen (z.B. gerade Linien über längere Strecken, rechteckige od. quadratische Gesamtformen etc.) - [...] - überverhältnismäßig große Landmasse - [...]
Auch wenn das so im Wortlaut nicht mehr drinsteht, dürfte es dennoch einen Kern der zulässigen Vetogründen darstellen.

