27.10.2006, 00:10
Zitat:Original von Ethan FreebushDies ist keine aktuelle Charta.
Zitat:3. Zulässige Begründungen für ein Veto sind: - unkreative und somit wenig realistische Formen (z.B. gerade Linien über längere Strecken, rechteckige od. quadratische Gesamtformen etc.) - [...] - überverhältnismäßig große Landmasse - [...]
Verbessern Sie mich wenn ich Irre, Herr Gried, aber ich finde den Wortlaut doch sehr eindeutig. Meines erachtens wäre es Grund genug ein Veto zu akzeptieren; ob es durchgeht ist eine andere Frage.

