27.10.2006, 15:10
Die läßt verlauten: Wer Brandt glaubt, ist selber schuld.
Zum Rest: es ist schon sehr gewagt, das alte BIK-Regelwerk herauszukramen, sich dort die gerade passenden Vetogründe herauszupicken und dreist zu behaupten, diese könnten immer noch gelten. Schließlich wurde das Regelwerk mit Sicherheit nicht grundlos geändert.
Zum Rest: es ist schon sehr gewagt, das alte BIK-Regelwerk herauszukramen, sich dort die gerade passenden Vetogründe herauszupicken und dreist zu behaupten, diese könnten immer noch gelten. Schließlich wurde das Regelwerk mit Sicherheit nicht grundlos geändert.

