27.10.2006, 20:00
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
im Kartenregelwerk steht lediglich, daß die Vetomächte öffentlich und nachweislich zu informieren sind, daß ein Link angegeben werden muß, davon ist nicht die Rede
Señor, wie Sie den Nachweis erbringen, ist mir auch ziemlich egal. Das Posten des Links ist vermutlich der einfachste Weg, aber wenn Ihnen etwas anderes einfällt, bin ich dafür immer offen.
Natürlich könnte ich mir das auch selbst raussuchen. Aber am einfachsten ist das für denjenigen, der es geschrieben hat, denn derjenige weiß ja, wo er es genau geschrieben hat.
Señor, Sie können zu Recht erwarten, dass Ihr Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird. Aber ich werde nicht anfangen, für Sie irgendwelche Extrawürste zu braten.
Reflektieren Sie bitte gelegentlich mal Ihr eigenes Verhalten. Erst kommen Sie hier an und werfen mir einen Antrag vor, in dem Sie schon vorsorglich unterstellen, ich könnte gegen den Antrag persönliche motivierte Einwände haben - und das, obwohl ich mit Ihnen oder mit Neuenkirchen noch nie irgendein persönliches Problem hatte. Dann legen Sie mir den Antrag nochmal vor und sagen, ich möge mir doch bitte die notwendigen Informationen selbst raussuchen.
So recht passt Ihr Umgang nicht zu Ihren Ansprüchen, Señor.

