30.10.2006, 12:25
Die Weltform ist nicht festgelegt und wenn Sie eine flache Welt mit einem Abgrund am Rand simulieren wollen, dann tun Sie das doch.
Lassen Sie sich nicht davon abhalten, daß einige die Welt als rund ansehen, denn dadurch würde Ihre Simulationsfreiheit unzulässig eingeschränkt.
Es kann doch nicht sein, daß man Ihre Simulationsfreiheit mit dem Argument, daß durch diese Simulationsfreiheit die Simulationsfreiheit anderer eingeschränkt wird, beschnitten wird. Da messen einige mit zweierlei Maß.
Thema Aktivität:
Es wird Aktivität verlangt. Wieviel steht nirgends, d. h. es gibt kein Maß dafür, was Aktivität ist und was nicht. Man kann das auch nicht einem Direktoriumsmitglied überlassen, da damit der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet wird. Dem einen würde 1 Beitrag reichen, der nächste will 10 und der übernächste 100 Beiträge sehen. Dies würde also dazu führen, daß Antragsteller unterschiedlich behandelt werden. Dies ist inakzeptabel. So lange die Aktivität im Regelwerk nicht quantifiziert wurde, muß 1 Beitrag als Aktivitätsnachweis ausreichen.
Dem Direktorium oder jedem Staat steht es ja offen einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen und damit eine Mindestbeitragszahl pro Monat als Aktivitätsnachweis festzulegen.
Lassen Sie sich nicht davon abhalten, daß einige die Welt als rund ansehen, denn dadurch würde Ihre Simulationsfreiheit unzulässig eingeschränkt.
Es kann doch nicht sein, daß man Ihre Simulationsfreiheit mit dem Argument, daß durch diese Simulationsfreiheit die Simulationsfreiheit anderer eingeschränkt wird, beschnitten wird. Da messen einige mit zweierlei Maß.
Thema Aktivität:
Es wird Aktivität verlangt. Wieviel steht nirgends, d. h. es gibt kein Maß dafür, was Aktivität ist und was nicht. Man kann das auch nicht einem Direktoriumsmitglied überlassen, da damit der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet wird. Dem einen würde 1 Beitrag reichen, der nächste will 10 und der übernächste 100 Beiträge sehen. Dies würde also dazu führen, daß Antragsteller unterschiedlich behandelt werden. Dies ist inakzeptabel. So lange die Aktivität im Regelwerk nicht quantifiziert wurde, muß 1 Beitrag als Aktivitätsnachweis ausreichen.
Dem Direktorium oder jedem Staat steht es ja offen einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen und damit eine Mindestbeitragszahl pro Monat als Aktivitätsnachweis festzulegen.

