03.11.2006, 19:25
Auch ich kann mich mit der Möglichkeit einer Abwahl oder Neubesetzung der Direktorenposten im Falle der Unzufriedenheit einer Mehrheit der Beiratsmitglieder anfreunden. Zwei Bedingungen würde ich jedoch gern setzen. Einmal sollte wirklich die Abwahl nur mittels Neuwahl eines neuen Direktors möglich sein um kein Amts-Vakuum entstehen zu lassen. Andererseits sollte die Neuwahl zwar auch mit einfacher Mehrheit möglich sein, nur sollte der Antrag dazu von mehr als einem Delegierten gestellt werden müssen. Mein Vorschlag wäre daher vielleicht folgende Formulierung:
3. Jedem Mitglied des Direktoriums kann auf gleichlautenden Antrag von mindestens 3 Delegierten sein Amt entzogen werden, indem der Beirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger für das Amt bestimmt.
3. Jedem Mitglied des Direktoriums kann auf gleichlautenden Antrag von mindestens 3 Delegierten sein Amt entzogen werden, indem der Beirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger für das Amt bestimmt.

