04.11.2006, 16:48
Ich denke der Antragsteller ist hier gefragt, da er mit einer Umschreibung seiner Formulierung einverstanden sein muss, eben so wie mit der Änderung bzgl. der Mehrheitsverhältnisse. Und bis der sich zu Wort meldet, können wir uns doch ein bisschen unterhalten oder nicht?

