05.11.2006, 23:35
Es ist ja richtig, dass immer nur ein Bruchteil der Stimmberechtigten abstimmt und daher eine 50%-Mehrheit der Abstimmungsberechtigen eine Illusion wäre, aber diejenigen, die hier aktiv sind, sind mit kleinen Änderungen immer die gleichen 15-20 Verdächtigen. Man müsste also hier eine bestehende Mehrheit ändern.
Um es abzusichern könnte man auch festschreiben, dass der neue Direktor mindestens so viele Stimmen auf sich vereinen muss, wie der alte Direktor - das gäbe eine gewisse Sicherheit.
Oder man macht es so, dass bei einer regulären Wahl ein Direktor erst gewählt ist, wenn er im ersten Wahlgang 25 % aller Delegiertenstimmen auf sich vereint oder eine Stichwahl der beiden besten Anwärter gewinnt. Damit dürfte er eine gewisse sichere Wählerbasis hinter sich haben.
Wenn man das Quorum so niedrig ansetzt, dass reale Möglichkeiten für eine Ablösung gegeben sind, dann besteht immer die Gefahr, dass ein besonders populärer Spieler seinen Hut in den Ring wirft und auch sofort gewählt wird.
Ganz alternativ könnte man eine Art Ältestenrat schaffen, der für die Abwahl eines Direktors alleine antragsberechtigt ist. Damit hätte man ein unabhängiges Gremium, dass über dem Direktorium schwebt und dieses ggf. auch überwachen kann.
Um es abzusichern könnte man auch festschreiben, dass der neue Direktor mindestens so viele Stimmen auf sich vereinen muss, wie der alte Direktor - das gäbe eine gewisse Sicherheit.
Oder man macht es so, dass bei einer regulären Wahl ein Direktor erst gewählt ist, wenn er im ersten Wahlgang 25 % aller Delegiertenstimmen auf sich vereint oder eine Stichwahl der beiden besten Anwärter gewinnt. Damit dürfte er eine gewisse sichere Wählerbasis hinter sich haben.
Wenn man das Quorum so niedrig ansetzt, dass reale Möglichkeiten für eine Ablösung gegeben sind, dann besteht immer die Gefahr, dass ein besonders populärer Spieler seinen Hut in den Ring wirft und auch sofort gewählt wird.
Ganz alternativ könnte man eine Art Ältestenrat schaffen, der für die Abwahl eines Direktors alleine antragsberechtigt ist. Damit hätte man ein unabhängiges Gremium, dass über dem Direktorium schwebt und dieses ggf. auch überwachen kann.

