07.11.2006, 21:22
Ich hab auch mal was gebastelt:
Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Eine Abwahl kann auch dadurch erfolgen, dass der Beirat auf einen Antrag, der von wenigstens fünf Delegierten unterschrieben ist, ein neues Direktoriumsmitglied wählt. Die Wahl dauert sieben volle Tage und der Amtsinhaber ist als Kandidat zuzulassen. Dieses Verfahren ist, wenn nicht der Amtsinhaber schwere Verfehlungen gegen die OIK begeht, erst einen Monat nach der Wahl oder der Bestätigung eines Direktoriumsmitglieds möglich.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Eine Abwahl kann auch dadurch erfolgen, dass der Beirat auf einen Antrag, der von wenigstens fünf Delegierten unterschrieben ist, ein neues Direktoriumsmitglied wählt. Die Wahl dauert sieben volle Tage und der Amtsinhaber ist als Kandidat zuzulassen. Dieses Verfahren ist, wenn nicht der Amtsinhaber schwere Verfehlungen gegen die OIK begeht, erst einen Monat nach der Wahl oder der Bestätigung eines Direktoriumsmitglieds möglich.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.

