09.11.2006, 15:09
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
3. Der Beirat kann einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Ein derartiger Neuwahlantrag muss von mindestens 5 Beiratsmitgliedern gestellt werden. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
Die beiden markierten Stellen ergeben meiner Meinung nach einen Pleonasmus.

