09.11.2006, 16:43
Zitat:Die beiden markierten Stellen ergeben meiner Meinung nach einen Pleonasmus.
Sehe ich nicht so.
Wenn man einen Nachfolger wählt, würde für diesen die dreimonatige Amtsdauer gelten.
Wenn man die Zeitspanne jedoch bis zur nächsten regulären Wahl begrenzt, würde die Amtsdauer des Neugewählten 3 Monate minus die Amtsdauer des Abgewählten betragen.
Also nicht doppeltgemoppelt, von einem Pleonasmus ganz zu schweigen.
Dennoch vielen Dank Herr Grimmberg, Sie helfen mir immer wieder, meinen Wortschatz zu erweitern.

