16.11.2006, 10:51
Zitat:Original von AbdonezDann lesen Sie nochmal genauer:
Die Formulierung ist im Gegenteil sogar sehr gelungen. Denn nur abstimmungsberechtigte Vertreter fallen darunter. Das schließt nicht nur Staubsaugervertreter aus, sondern auch Nur-Vorwahl-Delegierte hinsichtlich der Kartenvizedirektoren.
Zitat:"3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter [...]"
Beantragen kann jeder "Vertreter", lediglich unterstützende Vertreter müssen abstimmungsberechtigt sein. In der örtlichen Vertreterinnung vielleicht?

