21.11.2006, 02:55
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Begründung:
In Punkt 1. Hinweis auf Einstellung weiterer Mitarbeiter ist überflüssig. Berater anzuheuern ist nicht verboten, muß also auch nicht explizit erlaubt werden.
In Punkt 4. Dadurch kann es dazu kommen, daß eine reguläre Wahl nur kurz auf eine vorgezogene Wahl fällt. Der Vorteil einer verkürzten Amtszeit mit anschließender Neuwahl statt einer sofortigen Neuwahl für eine volle Amtsperiode ist mir nicht ersichtlich.
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Begründung:
In Punkt 1. Hinweis auf Einstellung weiterer Mitarbeiter ist überflüssig. Berater anzuheuern ist nicht verboten, muß also auch nicht explizit erlaubt werden.
In Punkt 4. Dadurch kann es dazu kommen, daß eine reguläre Wahl nur kurz auf eine vorgezogene Wahl fällt. Der Vorteil einer verkürzten Amtszeit mit anschließender Neuwahl statt einer sofortigen Neuwahl für eine volle Amtsperiode ist mir nicht ersichtlich.

