04.12.2006, 18:57
Soooooo...
nach kurzer Rücksprache im Direktorium erstmal die gute Nachricht: Dem Reservierungsantrag wird stattgegeben.
Die vielleicht nicht ganz so gute: Bei der Eintragung werden wir strenger sein, was die Kriterien nach § 3 Nr. 3 angeht.
Die Vorschrift erfordert insbesondere, dass die allgemeinen Informationen auf Ihrer Website oder in Ihrem (und nicht in diesem) Forum veröffentlicht werden. Die Informationen sollten auch irgendwie übersichtlich gesammelt sein (und nicht querbeet durchs Forum) und einigermaßen umfassend sein. Das Virtualitätsbekenntnis fehlt auch noch.
Wiegesagt: Bei der Reservierung drücken wir gerne das eine oder andere Hühnerauge zu - bei der Eintragung werden wir § 3 Nr. 3 strenger anwenden.
Aber bis dahin habt Ihr ja auch noch etwas Zeit :)
nach kurzer Rücksprache im Direktorium erstmal die gute Nachricht: Dem Reservierungsantrag wird stattgegeben.
Die vielleicht nicht ganz so gute: Bei der Eintragung werden wir strenger sein, was die Kriterien nach § 3 Nr. 3 angeht.
Die Vorschrift erfordert insbesondere, dass die allgemeinen Informationen auf Ihrer Website oder in Ihrem (und nicht in diesem) Forum veröffentlicht werden. Die Informationen sollten auch irgendwie übersichtlich gesammelt sein (und nicht querbeet durchs Forum) und einigermaßen umfassend sein. Das Virtualitätsbekenntnis fehlt auch noch.
Wiegesagt: Bei der Reservierung drücken wir gerne das eine oder andere Hühnerauge zu - bei der Eintragung werden wir § 3 Nr. 3 strenger anwenden.
Aber bis dahin habt Ihr ja auch noch etwas Zeit :)

