06.12.2006, 11:52
Einen Inaktivitätsantrag kann nur das Direktorium stellen, § 8 Nr. 1c Kartenregelwerk.
Ich unterstütze den Antrag allerdings auch. Wenn Señor Gried und ich sich den Antrag zueigen machen, wäre das immerhin ja schonmal eine Direktoriumsmehrheit.
Ich unterstütze den Antrag allerdings auch. Wenn Señor Gried und ich sich den Antrag zueigen machen, wäre das immerhin ja schonmal eine Direktoriumsmehrheit.

