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[Antrag] Änderung des Kartenregelwerks ( § 3)
#1
Aus gegebenen Anlass beantrage ich die Abstimmung zur Änderung des Regelwerkes wie folgt


ORIGINAL
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.


Zur Abstimmung / Änderungen rot
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings, reine außenpolitische Aktivität sowie simoff-Threads gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
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Nachrichten in diesem Thema
[Antrag] Änderung des Kartenregelwerks ( § 3) - von Ethan Freebush - 06.12.2006, 15:34
[Kein Betreff] - von König Wilhelm VII. - 06.12.2006, 21:17
[Kein Betreff] - von Christoph Linth - 07.12.2006, 00:01
[Kein Betreff] - von James T. Kirk - 07.12.2006, 01:38
[Kein Betreff] - von Abdonez - 07.12.2006, 19:27
[Kein Betreff] - von Ethan Freebush - 15.12.2006, 16:34
[Kein Betreff] - von Faantir Gried - 15.12.2006, 16:36
[Kein Betreff] - von Ethan Freebush - 15.12.2006, 16:39
[Kein Betreff] - von Ethan Freebush - 15.12.2006, 16:58
[Kein Betreff] - von Faantir Gried - 15.12.2006, 17:11
[Kein Betreff] - von Jean Leroy - 16.12.2006, 13:36
[Kein Betreff] - von Ethan Freebush - 16.12.2006, 18:19

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