14.12.2006, 12:18
Ich lege hiermit Widerspruch gegen die Löschung des Gelben Reiches ein.
Die Legitimation des Widerspruches ergibt sich aus dieser Abstimmung der Reichsversammlung (oberstes Legislativorgan Chinopiens), die einen Stop des Löschungsantrages beschlossen hat. Zudem wäre eine Löschung ein Verstoß gegen Art. 3 (1) der Verfassung.
Mit der Frage, warum die Reichskanzlerin trotz dieser eindeutigen Rechtslage nicht in der Lage ist, die Löschung formal korrekt zu stoppen, werden sich demnächst wohl die chinopischen Gerichte befassen.
Die Legitimation des Widerspruches ergibt sich aus dieser Abstimmung der Reichsversammlung (oberstes Legislativorgan Chinopiens), die einen Stop des Löschungsantrages beschlossen hat. Zudem wäre eine Löschung ein Verstoß gegen Art. 3 (1) der Verfassung.
Mit der Frage, warum die Reichskanzlerin trotz dieser eindeutigen Rechtslage nicht in der Lage ist, die Löschung formal korrekt zu stoppen, werden sich demnächst wohl die chinopischen Gerichte befassen.

