14.12.2006, 18:07
Wie gesagt: Sie haben keinerlei Kompetenz, den Widerspruch auf einen Widerspruch als Negativierung des ursprünglichen Widerspruches zu betrachten. Dies gibt das Regelwerk nicht her. Und sie kennen ja die Präambel.
Wenn ihnen das nicht passt, können sie gerne eine Veränderung der Kartenregeln beantragen, bis dahin ist der Widerspruch formal korrekt, ihm wird stattgegeben. Die Löschung wird gestoppt.
Wenn ihnen das nicht passt, können sie gerne eine Veränderung der Kartenregeln beantragen, bis dahin ist der Widerspruch formal korrekt, ihm wird stattgegeben. Die Löschung wird gestoppt.

