14.12.2006, 19:43
Zitat:Original von JoSchuUnd was ist das dann?
Ach schön, sie sind da. Dann können sie ja gleich einen legitimierten Widrespruch einlegen.
Es sei nur darauf hingewiesen, dass der Widerspruch von jedem "Vertreter des Staates" eingelegt werden kann und ich als Bürger und damit Teil des Souveräns des Gelben Reiches selbstverständlich ein solcher bin. Ob aber jemand, der gerade einen offensichtlichen Rechtsbruch begeht und sich damit des Landesverrats schuldig macht, ein solcher Vertreter ist, wage ich zu bezweifeln.
Es geht hier nicht um eine Abstimmung unter den Direktoren. Es wurde ein Widerspruch eingelegt, daher wird das GR nicht gelöscht. Dies sind die Regeln und daran habt selbst ihre, liebe Direktoriumskollegen, euch zu halten.
Ihr habt
a) nicht darüber zu befinden, unter welchen Umständen ein Widerspruch korrekt ist.
b) euch nicht um Widersprüche gegen Widersprüche zu kümmern.
Davon steht nichts im Regelwerk.
Wenn euch das nicht passt, steht es euch frei, es durch einen Antrag an den Beirat zu ändern.
Bis dahin gilt: Ein Widerspruch ist ein Widerspruch ist ein Widerspruch ist ein Widerspruch.

