16.12.2006, 01:51
Also ich sehe das so: Wenn der Löschantrag nicht rechtens war, dann kann er für die OIK nicht bindend sein und muß folglich rückgängig gemacht werden.
Das gibts im RL doch auch. Wenn jemand der nicht rechtsfähig ist Verträge schließt, sind diese nichtig. Und so sehe ich das in diesem Falle auch. Insofern unterstütze ich den Antrag des Kollegen aus Freiland.
Das gibts im RL doch auch. Wenn jemand der nicht rechtsfähig ist Verträge schließt, sind diese nichtig. Und so sehe ich das in diesem Falle auch. Insofern unterstütze ich den Antrag des Kollegen aus Freiland.

