16.12.2006, 14:17
Zitat:Original von JoSchuIch fürchte, Sie überschreiten wieder einmal Ihre Kompetenzen. Wir können nur hoffen, dass Ihre Nachfolger im Amt vernunft walten lassen.
Meines Erachtens haben Sie Amtsmißbrauch begangen, in dem sie den ersten Widerspruch wegen angeblicher formaler Mängel zurückgewiesen haben. Der Widerspruch ist rechtens, die Löschung damit verzögert.

