16.12.2006, 14:20
Zitat:Original von JoSchuFür mich ist es eindeutig, was das Regelwerk hier vorsieht. Und zwar einen klaren und zweifelsfreien Widerspruch. Dieser ist nicht gegeben.
Zitat:Original von AbdonezDer springende Punkt ist, dass deine persönliche Einschätzung hinsichtlich der logischen Konsistenz absolut irrelevant ist. Es gibt weder Regelungen über das Aussehen von Löschanträgen noch welche für Widersprüche.
Die logische Unklarheit ergibt sich mal mindestens daraus, dass man einen Antrag nicht zugleich widerufen und stellen kann. Möglicherweise kann man einen Antrag erst zurücknehmen und danach neu stellen aber beides zugleich geht eben nicht.

