16.12.2006, 15:13
Zitat:Original von Nr.1Hiermit ist die Staatsvertretung gemeint und nicht ein einzelner Bürger - das gebietet schon die Logik, dass der Wunsch der Mehrheit nicht durch einen einzelnen sabotiert werden darf.
Das Problem ist hier die Formulierung der OIK-Regeln für Widersprüche: und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird. Wer ist mit Seitens des betroffenen Staates gemeint? Die Regierung oder jeder Bürger? Wenn jeder Bürger Widerspruch gegen die Löschung erheben kann, dann wäre die Löschung in der Tat Unrecht, da JoSchu Widerspruch eingelegt hat. Ein Widerspruchsrecht gegen einen Widerspruch finde ich nirgends.

