17.12.2006, 00:29
Habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt?
Zitat:f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationenund
Zitat:8. Allein das Direktorium kann einstimmig beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.

