20.12.2006, 12:13
"von Seitens des betroffenen Staates"
Solange es offizielle Vertreter des Staates gibt, sind diese damit gemeint, also Delegierte, Staats- und Regierungschefs, Außenminister.
Wenn es solche Vertreter noch gibt, würde der Widerspruch eines Staatsbürgers nicht ausreichen, da sonst ein einziger OIK-Befürworter den Willen aller anderen Bürger negieren könnte.
Wenn es diese jedoch nicht gibt, z.B. wegen Inaktivität und ein Bürger den Staat fortführen möchte, dann reicht sein Widerspruch.
Dem Löschungsantrag des Gelben Reiches wurde am 10.12. fristgerecht vom Gelben Reich widersprochen und zugleich (im selben Telegramm) ein erneuter Antrag auf Löschung gestellt.
Es wurde also nicht, wie von Herrn Gried behauptet, ein Antrag zurückgezogen und gleichzeitig gestellt, sondern es wurde einem Antrag widersprochen und ein neuer (also anderer) gestellt (mit der praktischen Wirkung einer Fristverlängerung). Das die beiden Anträge gleichlautend waren, ist dabei irrelevant.
Die Aussage, daß das Gelbe Reich keinen Widerspruch einlegen will (14.12.) bezog sich schon auf den neuen Antrag. Diese Absichtserklärung führt aber nicht zu einer Verkürzung der Widerspruchsfrist. Diese oder eine andere Regierung kann es sich also nochmal anders überlegen.
Das Vorgehen des Gelben Reiches bei der OIK ist mMn rechtlich einwandfrei (was im Gelben Reich abgeht, muß für die OIK also gar keine Rolle spielen, da die Lage eindeutig ist). Die Widerspruchsfrist läuft damit bis zum 10.01.07.
Solange es offizielle Vertreter des Staates gibt, sind diese damit gemeint, also Delegierte, Staats- und Regierungschefs, Außenminister.
Wenn es solche Vertreter noch gibt, würde der Widerspruch eines Staatsbürgers nicht ausreichen, da sonst ein einziger OIK-Befürworter den Willen aller anderen Bürger negieren könnte.
Wenn es diese jedoch nicht gibt, z.B. wegen Inaktivität und ein Bürger den Staat fortführen möchte, dann reicht sein Widerspruch.
Dem Löschungsantrag des Gelben Reiches wurde am 10.12. fristgerecht vom Gelben Reich widersprochen und zugleich (im selben Telegramm) ein erneuter Antrag auf Löschung gestellt.
Es wurde also nicht, wie von Herrn Gried behauptet, ein Antrag zurückgezogen und gleichzeitig gestellt, sondern es wurde einem Antrag widersprochen und ein neuer (also anderer) gestellt (mit der praktischen Wirkung einer Fristverlängerung). Das die beiden Anträge gleichlautend waren, ist dabei irrelevant.
Die Aussage, daß das Gelbe Reich keinen Widerspruch einlegen will (14.12.) bezog sich schon auf den neuen Antrag. Diese Absichtserklärung führt aber nicht zu einer Verkürzung der Widerspruchsfrist. Diese oder eine andere Regierung kann es sich also nochmal anders überlegen.
Das Vorgehen des Gelben Reiches bei der OIK ist mMn rechtlich einwandfrei (was im Gelben Reich abgeht, muß für die OIK also gar keine Rolle spielen, da die Lage eindeutig ist). Die Widerspruchsfrist läuft damit bis zum 10.01.07.

