20.12.2006, 13:03
Zitat:Original von NaraGute Idee, aber eine 30-Tages-Frist reicht wohl.
Vielleicht sollte man einen Aktivitätsnachweis wie bei der Eintragung fordern, also mit 60-Tage-Frist. Dann müßten zwar die beiden neuen Staaten etwas warten, aber erstens ist dauern solche Teilungsprozesse ja eine Weile und zweitens wird man damit leben können, wenn die OIK etwas hinterherhinkt.

