21.12.2006, 02:31
Ich bin, wie sich vielleicht viele denken können, kein Freund uneingeschränkter Parlamentssouverainität nach dem Westminster-Modell - wohl bin ich mir auch bewußt, daß sich dieser Begriff auf den Beirat der OIK nur beschränkt anwenden läßt, aber das steht auf einem anderen Blatte. Um von der abstrakten auf die konkrete Ebene zu kommen: wie wollen Sie denn z.B. §8, 1+3 durch den Beirat ändern lassen, ohne einen Konflikt erheblichen Ausmaßes hinaufzubeschwören?

