21.12.2006, 17:55
@Seibelsberg: nur mal als Randbemerkung: Sie können auch Ihren jetzigen Antrag so wie er ist stellen und erst mal schauen, ob da überhaupt ein relevantes Veto kommt. Herr Gried stellt hier gerne seine Privatmeinung als unumstössliche Regelung der OIK dar. Das ist meist aber nicht so. Es gilt das Regelwerk der OIK, nicht unbedingt die Auslegung des Herrn Gried. Schauen Sie also am besten nochmal dort, was die wirklichen Vorraussetzungen für eine Gebietserweiterung sind ...

