22.12.2006, 13:13
Grundsätzlich gebe ich Herrn von Jäger Recht, der Beirat kann in fast allen Fragen entscheiden, da er ja das Regelwerk ändern könnte.
Allerdings könnte er nicht andere Gründe für Löschungen einführen oder §10 II ändern.
Er kann aber die bestehenden Löschgründe modifizieren oder gar aufheben, denn dadurch werden ja keine anderen Gründe ermöglicht. Eine Änderung von §8 ist also bis zu einem gewissen Grad möglich.
Auch durch ein neues Regelwerk könnten keine neuen Löschgrunde geschaffen werden, denn dies wäre unzulässig.
Unklar ist wie "so wie dieses § ist unzulässig." zu verstehen ist. Bezieht sich "dieses" auf den §8 oder auf den §10?
Ich gehe von zweiterem aus, da ich annehme, daß versucht wurde den §10 II zu schützen, um zu verhindern, daß erst dieser und dann der §8 geändert wird.
Sonst könnte man tatsächlich alles ändern.
Allerdings könnte er nicht andere Gründe für Löschungen einführen oder §10 II ändern.
Er kann aber die bestehenden Löschgründe modifizieren oder gar aufheben, denn dadurch werden ja keine anderen Gründe ermöglicht. Eine Änderung von §8 ist also bis zu einem gewissen Grad möglich.
Auch durch ein neues Regelwerk könnten keine neuen Löschgrunde geschaffen werden, denn dies wäre unzulässig.
Unklar ist wie "so wie dieses § ist unzulässig." zu verstehen ist. Bezieht sich "dieses" auf den §8 oder auf den §10?
Ich gehe von zweiterem aus, da ich annehme, daß versucht wurde den §10 II zu schützen, um zu verhindern, daß erst dieser und dann der §8 geändert wird.
Sonst könnte man tatsächlich alles ändern.

